Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M
Voraussetzungen: -
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Die Ausbildung und die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit manuellem Getriebe statt. Danach darf man Fahrzeuge mit manuellem und Automatikgetriebe fahren.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M
Voraussetzungen: -
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Die Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug gefahren. Die praktische Fahrausbildung findet mit manuellem Getriebe (mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit mindestens 15-minütiger Überprüfungsfahrt) und Automatikgetriebe statt.
Danach darf man Kraftfahrzeuge mit manuellem und Automatikgetriebe fahren.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M
Voraussetzungen: -
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Die Fahrausbildung und die Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt.
Danach dürfen nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren)
Voraussetzungen: Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse B
Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 Kg und nicht mehr als 3.500 Kg.
Nur Fahrausbildung, keine theoretische Ausbildung.
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