Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnis Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M

Voraussetzungen: - 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse  von nicht mehr als 3.500 Kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder 
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse  über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 Kg nicht übersteigt.

 

Die Ausbildung und die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit manuellem Getriebe statt. Danach darf man Fahrzeuge mit manuellem und Automatikgetriebe fahren.

Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl B197

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M

Voraussetzungen: - 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von   nicht mehr als 3.500 Kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer  dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von   nicht mehr als 750 Kg oder 
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamt- masse der Kombination 3.500 Kg nicht     übersteigt.

Die Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug gefahren. Die praktische Fahrausbildung findet mit manuellem Getriebe (mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit mindestens 15-minütiger Überprüfungsfahrt) und Automatikgetriebe statt. 

Danach darf man Kraftfahrzeuge mit manuellem und Automatikgetriebe fahren.

Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl B78

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Einschluss: Fahrerlaubnisklasse L und M

Voraussetzungen: - 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von   nicht mehr als 3.500 Kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer  dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von   nicht mehr als 750 Kg oder 
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamt- masse der Kombination 3.500 Kg nicht     übersteigt.

 

Die Fahrausbildung und die Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt. 

Danach dürfen nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. 

Fahrerlaubnis Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren)

Voraussetzungen: Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse B

Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 Kg und nicht mehr als 3.500 Kg.

Nur Fahrausbildung, keine theoretische Ausbildung. 

 

 

 

 

 

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